Liebe Reiter, Fahrer, Voltigierer und Pferdebesitzer,
wie Sie wahrscheinlich schon gehört haben, gelten ab dem 28. April 2010 die neuen Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln (ADMR 2010) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Mit diesen Regeln, die Bestandteil der LPO sind, wird national eine verbindliche Basis geschaffen, damit alle den Pferdesport als fairen Sport betreiben können.
Um Ihnen Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Doping und verbotene Medikation geben zu können, haben wir die Broschüre „Fairer Sport – sicher und sauber durch die Turniersaison“ entwickelt. Dieser Ratgeber mit integriertem Stallbuch gibt Ihnen praxisnahe Tipps für die Behandlung in konkreten Fällen (z.B. bei Atemwegserkrankungen) und soll Ihnen helfen, sicher und sauber durch die Turniersaison zu kommen.
Passend zur Broschüre gibt es das Poster „Fairer Sport“, in dem die wichtigsten Fakten zusammengefasst sind. Das Poster kann zum Beispiel in der Stallgasse oder im Reiterstübchen aufgehängt werden, so dass jeder einen schnellen Überblick bekommen kann.
Sie können die Broschüre und das Poster kostenlos hier in der Rubriek "Fairer Sport" downloaden oder als Druckversion (gegen eine Versandkostenpauschale) zusenden lassen.
Diese Broschüre gibt Ihnen einen Überblick über die nationalen Regelungen. Informationen über internationale Regelungen finden Sie auf der Webseite der FEI: www.feicleansport.org.
Wir wünschen Ihnen einen guten und erfolgreichen Start in die Grüne Saison!
Ihre FN
i.A. Lena Büker
Startplatzbeschränkung
In Reiterwettbewerben, Dressurreiter-, Springreiter-, Geländereiter- und Stilspringwettbewerben sowie in Dressurreiter- und Stilspringprüfungen ist je Teilnehmer ein Startplatz erlaubt!
Selbstverständlich ist auch 2009 je Teilnehmer bis zu 3 Pferde in Springprüfungen bzw. Springwettbewerben erlaubt, sofern die Ausschreibung dies zulässt.
Wichtigste LPO Änderungen ab 2008
Wichtigste LPO Änderungen ab 2008
Die alte LPO mit der Auflage 2004 wurde ab 01.01.2008 durch die LPO 2008 ersetzt.
Wichtigste Änderungen aufgelistet:
Kategorien A, B und C sind abgeschafft!
Die Einteilung der Prüfungen in den Kategorien A, B und C ist abgeschafft; die Leistungsstufen sind nur noch durch die Klassen E, A, L, M und S eingeteilt. Die Prüfungen der Klasse M, vormals Kat. A + B, haben nunmehr die Bezeichnungen M* und M**-Prüfungen (weitere Bezeichnungen siehe Tabelle).
Aufteilung Springen ab 2008
LPO alt
Spring-reiter WB
Kl.E
Kl.A
Kl.L
Kl.M /A
Kl.M /B
Kl.S*
Kl.S**
Kl.S***
LPO 2008
Kl.E
Kl.A*
Kl.A**
Kl.L
Kl.M*
Kl.M**
Kl.S*
Kl.S**
Kl.S***
Kl.S****
WBO 2008
Spring-reiter WB
Kl.E
Hindernishöhe
0,85m
0,95m
1,05m
1,15m
1,25m
1,35m
1,40m
1,45m
1,50m
1,55m
Aufteilung Dressur ab 2008
LPO alt
Reiter WB
Kl.E
Kl.A
Kl.L
Kl.M /A
Kl.M /B
Kl.S
LPO 2008
Kl.E
Kl.A
Kl.L
Kl.M*
Kl.M**
Kl.S*
Kl.S**
Kl.S***
Kl.S****
WBO 2008
Reiter WB
Kl.E
Aufgaben
E1-E8
A1-A7
L1-L9
M1-M6
M7-M10
S1, S3-S4
S2, S6-S7
S8-S10
S9, GP,GP Spezial
RE 1
RA1-RA2
RL1-RL2
RM1-RM2
St.Georg
Inter. I
Inter. II, GP, GP Spezial
ab 5000 Euro Geldpreis
Einführung der Wettbewerbsordnung (WBO) Alle breitensportliche Wettbewerbe sind in der neuen Wettbewerbs-Ordnung (WBO) geregelt. Rund 50 verschiedene
Wettbewerbsvorschläge wie Gelassenheitsprüfung oder Formationsreiten werden in dieser Ordnung zu finden sein.
Prüfungen der Klasse E können entweder unter dem Regelwerk der LPO oder unter der WBO ausgeschrieben werden.
Unter der LPO müssen die Pferde zwar als Turnierpferde bei der FN eingetragen sein, neuerdings wird man aber auch die
Erfolge von Pferd und Reiter in diesen Prüfungen registrieren.
Änderungen für Turnier-Einsteiger Prüfungen der Klasse E können unter LPO- oder WBO-Bedingungen stattfinden. Bei Durchführung unter LPO-Bedingungen
muss der Reiter eine Turnierlizenz vorweisen und die teilnehmenden Pferde als Turnierpferde registriert sein. Damit können
Erfolge in der Einsteigerklasse registriert und künftig bei der FN abgerufen werden.
Turniereinsteiger müssen zur Erlangung der Turnierlizens (Aufstieg von der Leistungsklasse 6 in die Leistungsklasse 5)
bessere Leistungen zeigen. Bisher reichte eine Note von 5,0. In Zukunft muss es mindestens eine 6,0 sein, beziehungsweise
eine Platzierung in der Klasse A. Damit solle das reiterliche Niveau in den Einsteigerklassen E und A angehoben werden.
Neues Sytem für Preisgelder
Die Ausschüttung der Geldpreise wird flexibler. So kann künftig der Veranstalter selbst entscheiden ob er die Geldpreisvergabe
so beibehält wie bisher, oder lediglich den ersten 4 Platzierten Geldpreise zukommen lassen möchte, ob die Geldpreise nur
prozentual ausgezahlt werden, oder ob er gar keine Geldpreise mehr ausschüttet werden.
Gebisse beim Springen
Zahlreiche Gebisse, die bisher in den Kategorien B und C zulässig waren, dürfen ab 2008 nicht mehr verwendet werden.
Darunter das Drei-Ringe-Gebiss oder die Springkandare. In den Klassen E bis L dürfen lediglich gebrochene Trensengebisse
und Stangen-Trensengebisse, sowie das gebrochene oder ungebrochene Pelham verwendet werden.
Kopfnummern
Schwarze Nummernschilder mit weißen Zahlen sind nicht mehr erlaubt. Zugelassen sind nur noch weiße Schilder mit schwarzen
Zahlen. Neue Prüfungen
Neu werden Freispringprüfungen für junge Pferde sein. Zusätzlich zu Reitpferdeprüfungen für junge Pferde wird es eine
Gewöhnungsprüfung für drei- und vierjährige Pferde oder Ponys geben. Beurteilt werdenbei den jungen Turnierpferde/ - ponys
die Kriterien der Ausbildungsskala in der Gewöhnungspase, Takt, innere und äußere Losgelaassenheit, leichte Anlehnung in
den drei Grundgangarten sowie der Gesamteindruck als Reitpferd oder Pony inklusive Charakter und Temperament. Das
Bewegungspotenzial fließt nicht in die Note ein.
Für Dressurpferde wird es einen Nachwuchs-Grand-Prix für acht- bis zehnjährige Pferde geben.
Neu sind auch die Hunterklassen, die bereits dieses Jahr in einem Pilotprojekt auf den Turnieren laufen: Dies ist eine
Kombination aus Stilspringen und Springpferdeprüfung. Vorgesehen sind fünf verschiedene Hunterklassen mit Hindernishöhen
zwischen 75 und 115 cm Höhe.
Änderungen im Regelwerk Springen
Die LPO wird dem internationalen Regelwerk angepasst. Das bedeutet, wie bei großen Springturnieren wird auch bei unseren
Springprüfungen die erste Verweigerung mit 4 Strafpunkten, die zweite Verweigerung mit 8 Strafpunkten, und ein Sturz
von Pferd und/oder Reiter mit dem Ausschluss geahndet.
Die Reitregelung der Stadt Münster
Das Reiten in der freien Landschaft und im Wald erfreut sich einer zunehmenden Beliebtheit. Damit das geländeorientierte Freizeitreiten in der Stadt Münster zu einem ungetrübten Erlebnis wird, möchte die Stadt Münster Sie hier über die bestehende Reitregelung informieren.
Wo darf geritten werden?
Nach dem Landschaftsgesetz NRW (LG) ist das Reiten in der freien Landschaft und im Wald nur zum Zwecke der Erholung gestattet. Reitsportliche Veranstaltungen fallen daher nicht unter die Reitbefugnis.
In der freien Landschaft
Erlaubt ist das Reiten auf allen öffentlichen und privaten Straßen und Wegen. Das Reiten auf öffentlichen Verkehrsflächen wird durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Danach haben Reiter die Fahrbahn zu benutzen, nicht aber Fahrrad- und Gehwege.
Verboten ist das Reiten
auf Wegen, die mit einem Reitverbotsschild gemäß StVO gekennzeichnet sind
auf Flächen, die zu Gärten, Hofräumen, zu Wohnbereichen oder zu Betriebsflächen gehören.